(Quelle: Wikipedia)
* Vandalismus und Graffiti können Geldstrafen sowie auch Prügel mit dem Rohrstock zur Folge haben.
* Der Verkauf von Kaugummi war von 1992 bis Mai 2004 absolut verboten. Die private Einfuhr zum Eigenkonsum war davon allerdings nie betroffen. Mittlerweile ist der Verkauf von Kaugummi zwar gestattet, jedoch weiterhin stark eingeschränkt. Der Käufer muss ein Arztrezept und seinen Personalausweis vorzeigen. Falls der Apotheker es versäumt, den Namen des Käufers aufzuzeichnen, kann gegen ihn eine Geldstrafe von 3.000 SGD verhängt werden. Über die Gründe für die Aufhebung gibt es verschiedene Meinungen. Einige Quellen besagen, die Aufhebung des Kaugummiverbots ist dem Ergebnis einer Untersuchung zu verdanken, die herausfand, dass die Zähne der Singapurer wegen des Verbots eher schlecht sind. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass für effektive Tabakentwöhnung auch der Verkauf von Nikotinkaugummis ermöglicht werden musste.[9] Auf Druck von Wrigley wurden auch andere zuckerfreie und „der Gesundheit dienliche“ Kaugummisorten freigegeben.
* Bei Ausreise mit dem Auto nach Malaysia muss der Fahrzeugtank noch mindestens zu drei Vierteln gefüllt sein. Hintergrund für diese Vorschrift ist, dass in Malaysia der Kraftstoffpreis nur etwas mehr als halb so hoch ist wie in Singapur. Die Strafe beträgt 500 SGD.
* Lügen wird bei Nachweisbarkeit mit hohen Strafen ähnlich wie Betrug geahndet (2.000 bis 10.000 SGD). Zusätzlich kann der Strafbestand auch Prügel mit dem Rohrstock zur Folge haben. Üblicherweise liegen die Strafen bei der sog. „Lügerei“ bei 3–8 Schlägen.
* Sexuelle Praktiken, die von der Regierung als „unnatürlich“ angesehen werden, sind illegal. Dazu zählt Anal- und Oralverkehr sowie jede Form von homosexuellem Sex. Allerdings gibt es Überlegungen, Oral- und Analverkehr für heterosexuelle Personen ab 16 Jahren zu legalisieren
Todesstrafe:
* Die Vorschriften für Betäubungsmittel sind sehr streng. Wer mit mehr als 15 Gramm Heroin, 28 Gramm Morphin oder 500 Gramm Cannabis erwischt wird, muss mit der Todesstrafe rechnen.
Im März 2002 erregte der Fall einer jungen Deutschen große Aufmerksamkeit, der wegen Drogenhandels die Todesstrafe drohte. Erst durch eine nachträgliche Laboranalyse des sichergestellten Cannabis wurde ein Reinheitswert von weniger als 500 Gramm ermittelt, wodurch die Frau dem Tod durch den Strang entging und stattdessen zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, die später wegen guter Führung um zwei Jahre verkürzt wurde.