Die Informationen zu allen Visa-Angelenheiten habe ich von verschiedenen Internetseiten zusammen getragen, hauptsächlich von der Internetseite des Auswärtigen Amtes http://www.auswaertiges-amt.de und betreffen Deutsche Staatsbürger.
Brunei
Deutsche Touristen können für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen visafrei einreisen.
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Indonesien
Einreise ohne Visum („Visa free visit“)
Ohne Visum können Deutsche einreisen, deren Reisepass bei Einreise mindestens sechs Monate gültig ist und über die keine Einreisesperre verhängt wurde, sofern sie über ein Weiter- oder Rückflugticket verfügen und höchstens 30 Tage ausschließlich zu einem der folgenden Hauptzwecke in Indonesien verbringen möchten: Tourismus, Besuch von Familienangehörigen oder Freunden, kulturelle und soziale Zwecke, Teilnahme an Seminaren als Zuhörer, Teilnahme an internationalen Ausstellungen, Flughafentransit oder offizieller Besuch (Dienstreise von Angehörigen staatlicher Stellen).
Eine visumfreie Ein- und Ausreise kann jedoch derzeit noch nicht über alle Grenzkontrollstellen erfolgen. Auskünfte hierzu erteilen die diplomatischen und konsularischen Vertretungen Indonesiens im Wohnsitzland.
Wer länger bleiben oder zu einem anderen als touristischen Zwecken reisen möchte, muss bei Ankunft ein „Visa on Arrival“ beantragen.
Einreise mit „Visa on Arrival“
Deutsche, die sich zu anderen Zwecken in Indonesien aufhalten möchten, keine Arbeitsaufnahme und keinen Daueraufenthalt planen und Touristen, die länger als 30 Tage bleiben möchten, können bei der Einreise für 35,- US-$ ein für 30 Tage gültiges Visum („Visa on Arrival“) erhalten. Bei Bezahlung in Euro erfolgt die Ausgabe des Rückgeldes in indonesischen Rupiah. Die Zahlung ist nur mit Bargeld möglich. Aus praktischen Gründen sollten Reisende den Betrag bei der Einreise passend in US-$ oder € zur Verfügung haben.
Eine einmalige Verlängerung des Visums um weitere 30 Tage ist möglich. Diese Verlängerung muss mindestens sieben Arbeitstage vor Ablauf des ersten 30-Tage-Visums beantragt werden. Der Antrag kann bei jeder Zweigstelle der indonesischen Einwanderungsbehörde Imigrasi eingereicht werden und benötigt mehrere Arbeitstage zur Bearbeitung, während derer der Reisepass bei der zuständigen Behörde einbehalten wird. Die Gebühr beträgt 30,- USD (ca. 400.000,- IDR). Es ist nicht möglich, sofort ein Visum für 60 Tage zu erhalten. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, muss das Visum vor der Einreise beantragt werden. Wird das Visum bei der Einreise eingeholt, ist das Rückflugticket vorzulegen.
Auch das „Visa on Arrival“ ist nicht an allen Grenzübergangsstellen erhältlich.
Visum vor der Einreise:
Für alle anderen Zwecke (z. B. Erwerbs- oder Forschungstätigkeit, Studienaufenthalt, Seminarteilnahme als Redner), muss vor der Einreise bei der zuständigen indonesischen Auslandsvertretung das entsprechende Visum eingeholt werden. Insbesondere eine journalistische Tätigkeit (hierzu gehört auch das zur Berichterstattung dienende Fotografieren) erfordert ein entsprechendes Visum vor der Einreise.
Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von 20,- US-$ in bar zu zahlen; ab 60 Tagen droht Abschiebehaft.
Indien
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indien grundsätzlich ein Visum. Inhaber deutscher Reisepässe können seit November 2014 unter bestimmten Voraussetzungen ein elektronisches Touristenvisum (e-Tourist Visa – e-TV) erhalten. Das e-TV muss bis spätestens vier Tage vor dem geplanten Einreisedatum beantragt werden und berechtigt zur einmaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen.
Auf der Homepage https://indianvisaonline.gov.in/visa/tvoa.html sind die Voraussetzungen für ein elektronisches Touristenvisum aufgeführt. Dort kann das e-TV beantragt werden. In Einzelfällen soll es bei der Online-Bezahlung der e-TV zu Schwierigkeiten gekommen sein. Es wird deshalb empfohlen, sicherzustellen, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt ist. Reisende sind verpflichtet einen Ausdruck des e-TV mit sich zu führen.
Eine 24/7-Hotline für elektronische Touristenvisa ist telefonisch unter +91-11-2430 0666 oder per E-Mail über indiatvoa@gov.in eingerichtet.
Das e-TV wurde zusätzlich zu allen bereits bestehenden Visumskategorien eingeführt. Alle anderen Visa sind wie bisher bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.
Reguläre Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei in der Regel mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa).
Kambodscha
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Kambodscha Pass- und Visumzwang. Folgende drei Möglichkeiten für deutsche Staatsangehörige, ein Visum einzuholen, sind dem Auswärtigen Amt bekannt:
Einholung des Visums vor Reiseantritt bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung, z. B. der kambodschanischen Botschaft in Berlin. Nähere Informationen finden Sie z. B. auf den Webseiten der Botschaft Kambodschas in Berlin. Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeit für einen Aufenthalt von vier Wochen ausgestellt. Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist des Visums. Das bedeutet, dass die Einreise innerhalb der angegebenen Frist, im Regelfall drei Monate, erfolgen muss. Die Dauer des zulässigen Aufenthalts, maximal 30 Tage, wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt.
Einholung des Visums vor Reiseantritt als „virtuelles“, sogenanntes e-Visum. Nähere Informationen finden Sie unter www.evisa.gov.kh . Die Einreise mit e-Visum ist nur über eine begrenzte Anzahl von Grenzübergängen möglich. Eine Liste der aktuell zugelassenen Grenzübergänge findet sich auf der Webseite des Außenministeriums (www.mfaic.gov.kh). Der elektronische Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Reiseantritt gestellt werden. Die Zahlung der Visumgebühr ist nur online mit Kreditkarte möglich. E-Visa berechtigen nur zur einmaligen Einreise und zu einem Aufenthalt von 30 Tagen.
Einholung des Visums bei Einreise am Grenzübergang („Visa on Arrival“). Nähere Informationen finden Sie auf den Webseiten der kambodschanischen Einwanderungsbehörden. Die Einholung des Visums ist nur an bestimmten Grenzübergängen möglich; eine Liste der aktuellen Grenzübergänge findet sich auf der Webseite der Einwanderungsbehörde. Bei der Einreise ausgestellte Visa berechtigen nur zur einmaligen Einreise und zu einem Aufenthalt von 30 Tagen.
Laos
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Laos ein Visum. Zuständig für die Visaerteilung ist die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos in Berlin (Bismarckallee 2A, 14193 Berlin, Tel.: +49 30 89060647; Fax: +49 30 89060648), die laotische Botschaft in Bangkok (1-3 Soi Ramkhamheng 39, Bangkapi, Bangkok 10310, Tel.: +66 2 5 38 36 96 od. +66 2 5 39 66 67 (Konsularabteilung)) oder das laotische Konsulat in Khon Kaen (19/1-3 Pothisam Road, Khon Kaen 4000, Tel.: +66 4 3 22 07 94 oder +66 4 3 22 36 98 (Visa-Abteilung)).
Sogenannte „Visa upon Arrival“ mit einmaliger Einreise können für einen Aufenthalt von 30 Tagen bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang, Paksé und Savannakhet, sowie an den internationalen Grenzübergängen zum Preis von 30 US$ gegen Vorlage des noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses und von zwei Lichtbildern beantragt werden. Die Erteilung von Visa liegt im Ermessen der laotischen Behörden. Voraussetzung für die Erteilung eines Visa upon Arrival ist, dass die Antragsteller über ausreichende Geldmittel verfügen.
Aufenthaltsgenehmigungen (Visa) für Laos sollten rechtzeitig verlängert werden. Wird ein Visum überzogen, so muss mit Geldstrafen (10,- US$ pro Tag „overstay“) und ggf. Verhaftung und/oder Abschiebung gerechnet werden.
Malaysia
ür deutsche Staatsangehörige besteht keine Visumspflicht bei einem Aufenthalt ohne Berufstätigkeit bis zu 3 Monaten.
Bei Einreise in den Bundesstaat Sarawak wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 30 Tage gültig ist.
Malediven
ür Deutsche besteht für die Einreise Pass- und Visumzwang. Touristenvisa bis zu 30 Tagen werden bei der Einreise in die Malediven erteilt.
Die Verlängerung eines Touristenvisums auf 90 Tage ist möglich, bedarf aber eines Antrages, der vor Ort (auf den Malediven direkt) gestellt werden muss, sowie einer Empfehlung der entsprechenden Hotelinsel, die ebenfalls vor Ort ausgesprochen werden muss. Eine Genehmigung wird durch das Department of Immigration and Emigration in Male erteilt.
Myanmar
Für deutsche Staatsangehörige besteht zur Einreise nach Myanmar Visumzwang. Visa werden von allen Auslandsvertretungen der Union Myanmar erteilt, z. B. der Botschaft in Berlin (Thielallee 19, 14195 Berlin, Tel. +49 30 2061570, Fax: +49 30 20615720, E-Mail: info@botschaft-myanmar.de , Bürozeiten: Mo. bis Fr. 09.30 bis 16.30 Uhr). Weitere Informationen zu Visumgebühren und Antragsverfahren können der Homepage der Botschaft www.botschaft-myanmar.de entnommen werden.
Myanmarische Touristenvisa werden in der Regel nur für eine einmalige Ein- und Ausreise ausgestellt.
Philippinen
Für deutsche Touristen, die Inhaber eines Reisepasses sind, wird bei der Einreise ein gebührenfreies Visum (Visa on Arrival) für 30 Tage erteilt. Bei Einreise ist ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket vorzulegen.
Eine Verlängerung des Visums auf maximal 59 Tage ist beim Bureau of Immigration, Intramuros, Manila oder in einem der Regionalbüros (u.a. in Cagayan de Oro, Cebu City, Davao City, Iloilo, Pampanga, San Fernando, Tacloban) möglich.
Die Gebühr für diese Verlängerung beträgt insgesamt ca. 3.050,- PHP.
Singapur
Deutsche erhalten bei Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung für bis zu 90 Tage.
In jedem Fall sollte darauf geachtet werden, die Aufenthaltserlaubnis nicht zu überschreiten, da dies unter Umständen mit hohen Geld- und im Ausnahmefall bei Männern sogar mit Prügelstrafen geahndet werden kann.
Sri Lanka
Für Deutsche besteht in Sri Lanka Pass- und Visumpflicht. Bei Einreisen seit dem 01.01.2012 ist für Deutsche die Einholung eines gebührenpflichtigen Visums erforderlich. Dieses soll vorab als „Electronic Travel Authorization“ (ETA) im Online Verfahren unter www.eta.gov.lk beantragt werden.
Gegen Aufpreis kann das Visum auch bei der Einreise am Flughafen ausgestellt werden. Die Gebühr für ein Besuchs- oder Geschäftsvisum mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen für die einmalige Einreise beträgt 35,- US$. Wird das Visum bei der Einreise am Flughafen ausgestellt, erhöht sich die Gebühr auf 40,- US$. Touristenvisa werden für eine Dauer von vier Wochen ausgestellt. Verlängerungen von Touristenvisa sind in Ausnahmefällen möglich und äußerst zeitaufwändig.
Thailand
Für touristische Aufenthalte in Thailand ist für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich kein vor der Einreise einzuholendes Visum erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Reisende dann visumspflichtig sind, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können. Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt: bei Einreisen sowohl auf dem Luftweg als auch auf dem Landweg ist ein Aufenthalt von längstens 30 Tagen zulässig. Eine Verlängerung des visumfreien Aufenthalts ist nicht möglich. Sofortige Wiedereinreisen ohne Visum (sog. Visa-run) sind seit dem 08. Mai 2014 allenfalls noch für touristische Zwecke möglich, nicht für einen fortwährenden Aufenthalt.
Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte Visa berechtigen im Regelfall unabhängig von der Art der Einreise zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tage. Touristenvisa können einmalig um 30 Tage verlängert werden. Deutsche, die beabsichtigen, sich länger in Thailand aufzuhalten, benötigen ein „Non Immigrant“ Visum.
Timor Leste
Deutsche können für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visumfrei einreisen, sofern keine Arbeitsaufnahme beabsichtigt ist.
Vor Ausreise ist eine Ausreisesteuer in Höhe von 10,- US-$ zu zahlen.
Die Einreise nach Timor-Leste auf dem Luftweg kann derzeit nur über Singapur, Indonesien oder Australien erfolgen. Dortige Einreisebestimmungen sind daher ggf. ebenfalls zu beachten.
Vietnam
Ab dem 01.07.2015 ist für deutsche Staatsangehörige eine Einreise für einen Aufenthalt bis maximal 15 Tage visumfrei möglich. Hierfür muss das Reisedokument mindestens noch sechs Monate gültig sein. Es wird empfohlen, einen Ausdruck des Rückflugtickets mitzuführen, um es bei Einreise vorlegen zu können. Zu beachten ist, dass eine erneute visumfreie Einreise erst wieder möglich ist, wenn seit der letzten Ausreise aus Vietnam 30 Tage vergangen sind.
Die Möglichkeit der visumfreien Einreise für deutsche Staatsangehörige ist zunächst bis zum 30.06.2017 befristet.
In allen anderen Fällen müssen deutsche Staatsangehörige ein Visum beantragen. Der Visumantrag muss online unter http://visa.mofa.gov.vn ausgefüllt und ausgedruckt und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen vietnamesischen Auslandsvertretung in Deutschland eingereicht werden.
Ein Touristenvisum wird in der Regel für vier Wochen zur einmaligen Einreise ausgestellt. Die Erteilung für einen längeren Zeitraum und zur zwei- oder mehrfachen Einreise ist bei entsprechender Beantragung und Vorlage weiterer Unterlagen gegen höhere Gebühr nach Auskunft der vietnamesischen Botschaft möglich.